Bundestag: Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet
Mutterschutzgesetz geändert: Frauen dürfen nach Fehlgeburten ab der 13. Woche künftig in Mutterschutz gehen. Politik und Gesellschaft 6. Februar 2025 Bundestag: Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, sind künftig nicht mehr auf eine Krankschreibung angewiesen. Der Bundestag hat den Mutterschutz per Gesetz ausgeweitet. Von Anna-Maja Leupold Anna-Maja Leupold Redakteurin handwerk.com ist Journalistin und daher von Beruf neugierig, aber immer mit Feingefühl unterwegs. Seit dem Studium beschäftigt sie sich insbesondere mit Themen rund um den Arbeitsmarkt wie die soziale Sicherung und Tarifpolitik. Zudem „bohrt“ sie gerne dicke Bretter, wie zum Beispiel die E-Rechnung. Schwerpunkte : Baurecht, E-Rechnung und Arbeitsmarktpolitik Schwerpunkte : Personal und Recht Telefon: 0511 8550 2460 leupold@handwerk.com LinkedIn Xing Verfasste Artikel Der Bundestag hat die Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen: Dadurch wird laut Bundesfamilienministerium der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz zum 1. Juni 2025 ausgeweitet. „Für mich ist es ein gutes Zeichen für Frauen in Deutschland, dass man sich auf einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geeinigt hat“, kommentierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Bundestagsbeschluss. Eine Fehlgeburt könne eine traumatische Erfahrung sein, so die Politikerin. Der gestaffelte Mutterschutz gebe nun mehr betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich nach einer Fehlgeburt zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Nach Totgeburten: Mutterschutzfristen werden gestaffelt Laut Bundesfamilienministerium ermöglicht die neue Regelung, dass Arbeitnehmerinnen nach Fehlgeburten künftig selbstbestimmt entscheiden können, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt sind nach dem neuen Gesetz wie folgt gestaffelt: Ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt eine Mutterschutzfrist bis zu zwei Wochen. Ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es bis zu sechs Wochen. Ab der 20. Schwangerschaftswoche beträgt die Frist bis zu acht Wochen. Ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt wird laut Bundestag nur dann gelten, wenn sich die betroffene Frau „nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt“. Damit solle sichergestellt werden, dass Frauen nach einer Fehlgeburt künftig nicht auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes angewiesen sind. Und was gilt in solchen Fällen künftig für Arbeitgeber? Dazu heißt es im jetzt verabschiedeten Gesetz: „Der Arbeitgeber der betroffenen Frau hat Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahrens in Höhe von 100 Prozent.“ Fehlgeburt: Was künftig für Selbstständige gelten soll Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass entsprechende Regelsänderungen für Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, noch geschaffen werden. In einem weiteren Schritt sollen auch Selbständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden. Tipp: Sie wollen künftig über politische Entscheidungen informiert werden, die das Handwerk betreffen? Dann abonnieren Sie den handwerk.com-Newsletter. Jetzt anmelden! Auch interessant: Mutterschutz für Selbstständige: Was würde das kosten? Mutterschaftsleistungen für Selbstständige per Umlage finanzieren? Neue Studie zeigt: 5,30 Euro im Monat von jedem Selbstständigen sind ausreichend. Artikel lesen Mutterschutz für Selbstständige: Das fordern Handwerkerinnen Im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen haben Selbstständige noch immer keinen Anspruch auf Mutterschutz. 4 Unternehmerinnen berichten, was das bedeutet. Artikel lesen Mutterschutz für Selbstständige: Wie geht es weiter? Tischlermeisterin Johanna Röh kämpft dafür, dass es in Deutschland auch Mutterschutz für Selbstständige gibt. Jetzt erhält sie Unterstützung aus der Politik. Artikel lesen Anzeige Werden Sie online für Bewerber sichtbar(er) Qualifizierte Mitarbeiter zu finden ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Räder ineinandergreifen müssen. COCO vereint diese Räder in einer einfachen Lösung – ergänzt durch professionelle Services für Ihren Betrieb. Mehr erfahren! Politik und Gesellschaft Tipps, Downloads und News für Ihren Betrieb: der handwerk.com-Newsletter Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen handwerk.com-Newsletter! Hier kostenlos anmelden Wir haben noch mehr für Sie! Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an – schnell und kostenlos! Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch. Das könnte Sie auch interessieren: Politik und Gesellschaft Mutterschutz für Selbstständige: Das fordern Handwerkerinnen Im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen haben Selbstständige noch immer keinen Anspruch auf Mutterschutz. 4 Unternehmerinnen berichten, was das bedeutet. Politik und Gesellschaft Studie Mutterschutz für Selbstständige: Was würde das kosten? Mutterschaftsleistungen für Selbstständige per Umlage finanzieren? Neue Studie zeigt: 5,30 Euro im Monat von jedem Selbstständigen sind ausreichend. Politik und Gesellschaft Personal Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate ausgeweitet Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu zwei Jahre ausgeweitet. Was Handwerksbetriebe zur neuen Kug-Regelung wissen sollten. Personal, Betriebsausgaben 1-Klick-Umfrage Hoher Krankenstand: Ist die telefonische Krankschreibung schuld? Der erste Handwerksverband schlägt Alarm und fordert das Ende der Krankschreibung per Telefon. Fehlen auch Ihnen kranke Mitarbeiter? Und sollte die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden? Personal, Politik und Gesellschaft Politik und Gesellschaft Bundestagswahl: ZDH veröffentlicht Forderungen des Handwerks Die Bundestagswahl steht im Februar an. Zentrale Anliegen des Handwerks an die Wirtschaftspolitik hat der ZDH in einem 25 Punkte-Katalog veröffentlicht. Politik und Gesellschaft, Strategie Arbeitsrecht Urteil: Keine besseren Schichten für Alleinerziehende Weil sie nur während der Öffnungszeiten der Kita arbeiten wollte, zog eine alleinerziehende Mutter vor Gericht. Die Richter sahen den Fall differenziert. Personal, Recht, Arbeitsrecht Strategische Unternehmensführung Zukunftsfähig ist, wer groß denkt und mutig entscheidet Arbeite ich im Betrieb oder am Betrieb? Diese Frage hat sich Torben Meier lange vor der Übernahme des Familienbetriebs gestellt. So ist er strategisch vorgegangen, damit die Firma ohne ihn läuft. Strategie Mutterschutzgesetz geändert: Frauen dürfen nach Fehlgeburten ab der 13. Woche künftig in Mutterschutz gehen. Politik und Gesellschaft 6. Februar 2025 Bundestag: Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, sind künftig nicht mehr auf eine Krankschreibung angewiesen. Der Bundestag hat den Mutterschutz per Gesetz ausgeweitet. 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