Sicherer UV-Schutz: 9 Tipps für die richtige Sonnenbrille

Sonnenbrillen haben ein Verfallsdatum, denn der UV-Schutz lässt nach – das kursiert aktuell in den Medien. Augenoptiker Gunther Schmidt widerspricht dieser Annahme und erklärt, was zählt. Personal 24. Juni 2025 Sicherer UV-Schutz: 9 Tipps für die richtige Sonnenbrille UV-Schutz-Angaben auf Sonnenbrillen können trügerisch sein, warnt Augenoptiker Gunther Schmidt. Hier sind 9 Tipps, wie Sie Ihre Augen richtig schützen. Von Johanna Ahrbecker Johanna Ahrbecker Volontärin handwerk.com vertieft sich gerne in verschiedenste Themen, um sich für Neues begeistern zu lassen. Ihre Motivation, Informationen greifbar aufzubereiten, begleitete sie früher schon im Lehramt und treibt sie heute in der Redaktion an. Telefon: 0511 8550 2439 johanna.ahrbecker@schluetersche.de https://www.linkedin.com/in/johanna-ahrbecker-497b22229/ Verfasste Artikel Auf einen Blick: Sonnenbrillen ohne ausreichenden UV-Schutz gefährden die Augen, da sie das schädliche kurzwellige Licht ungehindert durchlassen. Die Angaben zum UV-Schutz sind nicht immer zuverlässlich. Wichtig bei der Sonnenbrille sind auch Form und Filter – kontrastverstärkende Gläser könnten im Alltag und auf der Baustelle eine Lösung sein. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung planen und umsetzen. Betriebe, die Sonnenbrillen für ihre Mitarbeitenden anschaffen, können eine Förderung von der BG Bau bekommen. Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten oft unter freiem Himmel – sei es beim Dachdecken oder Montieren im Freien. Wer dabei auf Sonnenbrillen ohne verlässlichen Schutz setzt, setzt damit auch seine Gesundheit aufs Spiel. Denn UV-Strahlen sind schädlich und können schlimmstenfalls zu krankhaften Veränderungen der Zellstrukturen und sogar zum Verlust der Sehfähigkeit führen, so Augenoptiker- und Landesinnungsmeister Gunther Schmidt . Er erklärt, worauf es ankommt. Recht Hitzewelle: Das gilt rechtlich für die Arbeit auf dem Bau Die Hitzewelle rollt! Hitzefrei gibt es auf dem Bau nicht. Arbeitgeber haben bei hohen Temperaturen aber Pflichten – und dürfen die Arbeitszeiten anpassen. Artikel lesen Tipp 1: Lieber keine Sonnenbrille als eine ungeeignete Es wäre falsch anzunehmen, eine beliebige Sonnenbrille sei besser als keine, stellt Optiker Schmidt klar. „Eine Sonnenbrille ohne ausreichenden UV-Schutz lässt das schädliche kurzwellige Licht durch. Gleichzeitig wird dabei in unseren Augen kein Schutzmechanismus ausgelöst“, erklärt er. Normalerweise schütze sich das Auge, wenn es vom langwelligen Licht erreicht wird. Das bedeutet: Wer eine Sonnenbrille ohne ausreichenden UV-Schutz trägt, kneift die Augen nicht zusammen und die Pupillen verengen sich nicht. Das führt dazu, dass das schädliche kurzwellige Licht völlig ungehindert ins Auge trifft und nicht durch die dunklen Gläser abgefangen wird. Ohne Brille würde sich das Auge immerhin bis zu einem bestimmten Grad selbst schützen. Betroffen ist von der schädlichen Einstrahlung laut Schmidt vor allem die Netzhaut. Aber auch die restlichen Strukturen des Auges, wie der weiße Bereich, der im Alter anfälliger wird, können dem Optiker zufolge geschädigt werden. Tipp 2: Was die Kennzeichnungen bei Sonnenbrillen bedeuten In der Regel wird der Schutz anhand verschiedener möglicher Beschriftungen auf der Brille gekennzeichnet: DIN EN 166: Die Brille erfüllt die Normen für Schutzbrillen . Diese beziehen sich nicht ausdrücklich auf den UV-Schutz, müssen aber bei der Arbeitssonnenbrille erfüllt sein. DIN EN 172: Die Brille erfüllt die Normen für (getönte) Arbeitsbrillen mit UV-Schutz. CE: Hiermit gibt der Hersteller an, dass die Brille die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. UV400: Die Brillengläser blockieren laut Hersteller UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern. Gefährliche UV-Strahlung endet knapp unter 400 Nanometern. 100 Prozent UV-Schutz: Die Brille soll laut Hersteller die gesamte UV-Strahlung blockieren, also ebenfalls alle Wellenlängen bis ca. 400 Nanometern. Doch sind diese Angaben immer zuverlässig? „In der Drogerie oder am Strand im Urlaub würde ich mich nicht auf die Beschriftungen verlassen“, warnt Gunther Schmidt, der in Brandenburg Landesinnungsmeister ist. Er weist darauf hin, dass die Kennzeichnungen CE, UV400 und 100 Prozent UV-Schutz vom Hersteller eigenständig ohne Prüfung durch eine notifizierte Stelle aufgebracht werden könnten. (siehe dazu auch psa-richtlinien.de ) Der verlässlichste Weg ist laut Schmidt, die Brille entweder im Fachgeschäft zu kaufen oder sie im Fachgeschäft prüfen zu lassen. „Hierfür gibt es Messgeräte, mit denen die Durchlässigkeit für UV-Licht ermittelt werden kann“, sagt der Optiker. Im Fachgeschäft könne zudem ein bestätigendes Dokument ausgestellt werden. Bei den Damen sind laut Gunther Schmidt große Sonnenbrillen im Trend. Bei den Herren seien statt sportlicher Modelle aktuell elegante Brillen und Retro-Designs gefragt. Mit persönlichem Favoriten zeigen sich hier (v. links n. rechts) Agnis Röhrborn, Gunther Schmidt und Lara Gerz.  Tipp 3: UV-Schutz hat bei den meisten Brillen kein Verfallsdatum „Die Oberfläche kann im Laufe der Zeit natürlich zerkratzen“, sagt Schmidt „Das beeinträchtigt den UV-Schutz aber nur, wenn dieser ausschließlich mit der Beschichtung hergestellt wird.“ Dem Optiker zufolge liegt der UV-Schutz normalerweise aber im Glasmaterial vor: „Da wird der UV-Schutz auch mit den Jahren nicht rausgebrannt“, betont er. Eine zerkratzte Brille verliert allerdings an Brillanz und kann die Sicht einschränken. „Eine neue Sonnenbrille wäre dann also ratsam, auch wenn der UV-Schutz weiterhin gewährleistet ist“, so Schmidt. Tipp 4: Wer bei Sonnenbrillen auf Farbfilter verzichten sollte Achtung bei Farbfiltern: Wer viel Auto fährt, sollte Schmidt zufolge darauf achten, dass kein Farbfilter genutzt wird, der zu Fehlwahrnehmungen führen kann. Auch für Elektriker eignen sich farbverfälschende Filter nicht. Tipp 5: Abdunkelung kann die Wahrnehmung vermindern Auch dunkle Gläser können laut Schmidt beim Autorfahren die Wahrnehmung vermindern. Der Augenoptiker weist darauf hin, dass auch vollkommen klare Gläser hundertprozentigen UV-Schutz bieten können. Eine gewisse Abdunkelung sorge aber dafür, dass die Augen nicht zusammengekniffen werden und man nicht geblendet wird. „Das kann sowohl auf der Fahrt als auch auf dem Dach entscheidend sein, um Gefahrenquellen nicht zu übersehen“, so Schmidt. Tipp 6: Kontrastverstärkende Brillen als Allround-Lösung Eine gute Alternative zu Sonnenbrillen mit Farbfilter oder abgedunkelten Gläsern sind laut Schmidt kontrastverstärkende Gläser. „Sie lassen die Farben vollständig durch, schützen vor UV-Strahlung und dunkeln leicht ab, sodass grelles Licht nicht schmerzt“, erläutert der Augenoptiker. Auch für Maler seien solche Brillen aufgrund der Farbgebung sinnvoll. Tipp 7: Auf die richtige Größe achten „Damit kein Rahmen im Augenwinkel die Sicht blockiert, sollte die Brille in jedem Fall groß genug sein“, empfiehlt Schmidt. Ist die Brille zu klein, könnte außerdem von den Seiten UV-Licht das Auge erreichen. Auch ein Curved-Design, also eine Brille mit gebogenen Gläsern, könne zur freien Sicht und zum Rundumschutz beitragen. Tipp 8: Arbeitgeber haben drei Pflichten „Arbeitgeber sind gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu wählen“, erklärt Claudia Waldinger aus der Abteilung Sicherheit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Das gelte auch für Gefährdungen durch UV-Strahlung für Beschäftigte, die im Freien arbeiten. „Ab einem UV-Index von 3 sind Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung erforderlich“, sagt Waldinger. Arbeitgeber seien dann in der Pflicht: entsprechende Schutzmaßnahmen zu planen, zur Verfügung zu stellen und die Beschäftigten dazu zu unterweisen. Arbeitgeber und Beschäftigte, die den tagesaktuellen UV-Index in Erfahrung bringen möchten, finden diesen meist in der Wetter-App auf dem Handy. Tipp 9: Anschaffung von Sonnenbrillen förderfähig Wenn Betriebe für ihre Mitarbeitenden eine Sonnenbrille anschaffen, können sie dafür eine Förderung bekommen. „Modelle, die die DIN EN 172 und DIN EN 166 erfüllen, werden von der BG Bau mit bis zu 20 Euro pro Stück bezuschusst“, so Waldinger. Weitere Informationen zur Förderung sowie das Formular für die Antragsstellung finden Sie unter www.bgbau.de/praemien . Hinweis: Sie wollen alle wichtigen Meldungen zu den Themen Mitarbeitergesundheit und Arbeitsschutz erhalten? Dann abonnieren Sie den handwerk.com-Newsletter. Jetzt anmelden! Auch interessant: Tipps für richtigen Hitze- und UV-Schutz Hitze auf dem Bau: So schützen Sie Ihre Mitarbeiter Arbeit auf dem Bau bei mehr als 30 Grad? Das ist nicht angenehm und birgt Risiken. Mit diesen Tipps sorgen Sie für Hitze- und UV-Schutz. Artikel lesen Personal Auge verletzt: Kleiner Unfall – dramatische Folgen In seiner ersten Woche bei einem Bauunternehmen hat sich ein syrischer Flüchtling schwer verletzt. Der Fall zeigt auch, welche Verantwortung ein Chef hat. Artikel lesen Personal Sonnen- und Hitzeschutz: So fördert die BG Baubetriebe  Betriebe, die in Sonnen- und Hitzeschutz für die Baustelle investieren, können finanzielle Unterstützung bekommen. Die BG übernimmt bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten. Artikel lesen BG Bau klärt auf Keine Noise-Cancelling-Kopfhörer auf der Baustelle! Die Geräusche auf dem Bau sind vielfältig und laut. Wie kann man sich am besten dagegen schützen? Die BG Bau hat eine klare Empfehlung. Artikel lesen Anzeige Werden Sie online für Bewerber sichtbar(er) Qualifizierte Mitarbeiter zu finden ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Räder ineinandergreifen müssen. COCO vereint diese Räder in einer einfachen Lösung – ergänzt durch professionelle Services für Ihren Betrieb. Mehr erfahren! Personal   Tipps, Downloads und News für Ihren Betrieb: der handwerk.com-Newsletter Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen handwerk.com-Newsletter! Hier kostenlos anmelden   Wir haben noch mehr für Sie! Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an – schnell und kostenlos! Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch. Das könnte Sie auch interessieren: BG Bau klärt auf Warum UV-Schutz nicht nur im Sommer wichtig ist Im vergangenen Jahr wurde der BG Bau ein Höchststand an Verdachtsanzeigen für Hautkrebs gemeldet. So können Sie Ihre Mitarbeitenden schützen. Personal FORUM mobility & work UVV-Prüfung: Auf diese 6 Punkte sollten Handwerker achten Ohne UVV-Prüfung und verständliche Einweisung kann es für Handwerker teuer werden. Diese sechs Punkte müssen unbedingt am Fahrzeug sichergestellt werden. Termine + Veranstaltungen, Fuhrpark Betriebsnachfolge Welches Wissen braucht Ihr Nachfolger wirklich? Damit einem Handwerksbetrieb bei der Betriebsnachfolge kein wichtiges Wissen verloren geht, braucht es Augenmaß und Motivation. Strategie Personal Mitarbeiterführung: Guter Teamgeist bringt Betrieb voran Im Malerbetrieb Dietrich Nowack begegnen die Chefs ihren Mitarbeitenden auf Augenhöhe. Davon profitiert nicht nur das Team. Personal, Personalführung, Personalentwicklung Achtung Fälschung! Vermeintliche Steuerbescheide fordern zur Zahlung auf Die Polizei rät: Augen auf bei offiziellen Schreiben mit Zahlungsaufforderung in der Hauspost. Es könnte eine Fälschung sein. Wie Sie Schaden vermeiden. Recht, Steuern, Kommunikation Marketing 5 schnelle Tipps: So machen Sie Ihre Kunden glücklich Wer seine Kunden zufriedener machen will, muss nicht immer die ganz große Show bieten. 5 Kleinigkeiten, mit denen Sie nachhaltig Eindruck machen. Marketing und Werbung Unternehmensfinanzierung Geschäftskonto finden: Daran sollten Handwerker denken Es gibt viele Banken, die Geschäftskonten anbieten. Bei der Auswahl sollten Handwerker aber nicht nur die Konditionen vergleichen. 6 Tipps, die einen Unterschied machen. Unternehmensfinanzierung Fit für die Zukunft 5 Tipps: So machen Sie Ihren Betrieb attraktiv für die Nachfolge Wer die Übergabe des eigenen Betriebs plant, sollte ihn frühzeitig fit für die Zukunft machen. Fünf Tipps zu den wichtigsten Themen. Personal Sonnenbrillen haben ein Verfallsdatum, denn der UV-Schutz lässt nach – das kursiert aktuell in den Medien. Augenoptiker Gunther Schmidt widerspricht dieser Annahme und erklärt, was zählt. Personal 24. Juni 2025 Sicherer UV-Schutz: 9 Tipps für die richtige Sonnenbrille UV-Schutz-Angaben auf Sonnenbrillen können trügerisch sein, warnt Augenoptiker Gunther Schmidt. Hier sind 9 Tipps, wie Sie Ihre Augen richtig schützen. Von Johanna Ahrbecker Johanna Ahrbecker Volontärin handwerk.com vertieft sich gerne in verschiedenste Themen, um sich für Neues begeistern zu lassen. Ihre Motivation, Informationen greifbar aufzubereiten, begleitete sie früher schon im Lehramt und treibt sie heute in der Redaktion an. Telefon: 0511 8550 2439 johanna.ahrbecker@schluetersche.de https://www.linkedin.com/in/johanna-ahrbecker-497b22229/ Verfasste Artikel Auf einen Blick: Sonnenbrillen ohne ausreichenden UV-Schutz gefährden die Augen, da sie das schädliche kurzwellige Licht ungehindert durchlassen. Die Angaben zum UV-Schutz sind nicht immer zuverlässlich. Wichtig bei der Sonnenbrille sind auch Form und Filter – kontrastverstärkende Gläser könnten im Alltag und auf der Baustelle eine Lösung sein. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung planen und umsetzen. Betriebe, die Sonnenbrillen für ihre Mitarbeitenden anschaffen, können eine Förderung von der BG Bau bekommen. Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten oft unter freiem Himmel – sei es beim Dachdecken oder Montieren im Freien. Wer dabei auf Sonnenbrillen ohne verlässlichen Schutz setzt, setzt damit auch seine Gesundheit aufs Spiel. Denn UV-Strahlen sind schädlich und können schlimmstenfalls zu krankhaften Veränderungen der Zellstrukturen und sogar zum Verlust der Sehfähigkeit führen, so Augenoptiker- und Landesinnungsmeister Gunther Schmidt . Er erklärt, worauf es ankommt. Recht Hitzewelle: Das gilt rechtlich für die Arbeit auf dem Bau Die Hitzewelle rollt! Hitzefrei gibt es auf dem Bau nicht. Arbeitgeber haben bei hohen Temperaturen aber Pflichten – und dürfen die Arbeitszeiten anpassen. Artikel lesen Tipp 1: Lieber keine Sonnenbrille als eine ungeeignete Es wäre falsch anzunehmen, eine beliebige Sonnenbrille sei besser als keine, stellt Optiker Schmidt klar. „Eine Sonnenbrille ohne ausreichenden UV-Schutz lässt das schädliche kurzwellige Licht durch. Gleichzeitig wird dabei in unseren Augen kein Schutzmechanismus ausgelöst“, erklärt er. Normalerweise schütze sich das Auge, wenn es vom langwelligen Licht erreicht wird. Das bedeutet: Wer eine Sonnenbrille ohne ausreichenden UV-Schutz trägt, kneift die Augen nicht zusammen und die Pupillen verengen sich nicht. Das führt dazu, dass das schädliche kurzwellige Licht völlig ungehindert ins Auge trifft und nicht durch die dunklen Gläser abgefangen wird. Ohne Brille würde sich das Auge immerhin bis zu einem bestimmten Grad selbst schützen. Betroffen ist von der schädlichen Einstrahlung laut Schmidt vor allem die Netzhaut. Aber auch die restlichen Strukturen des Auges, wie der weiße Bereich, der im Alter anfälliger wird, können dem Optiker zufolge geschädigt werden. Tipp 2: Was die Kennzeichnungen bei Sonnenbrillen bedeuten In der Regel wird der Schutz anhand verschiedener möglicher Beschriftungen auf der Brille gekennzeichnet: DIN EN 166: Die Brille erfüllt die Normen für Schutzbrillen . Diese beziehen sich nicht ausdrücklich auf den UV-Schutz, müssen aber bei der Arbeitssonnenbrille erfüllt sein. DIN EN 172: Die Brille erfüllt die Normen für (getönte) Arbeitsbrillen mit UV-Schutz. CE: Hiermit gibt der Hersteller an, dass die Brille die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. UV400: Die Brillengläser blockieren laut Hersteller UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern. Gefährliche UV-Strahlung endet knapp unter 400 Nanometern. 100 Prozent UV-Schutz: Die Brille soll laut Hersteller die gesamte UV-Strahlung blockieren, also ebenfalls alle Wellenlängen bis ca. 400 Nanometern. Doch sind diese Angaben immer zuverlässig? „In der Drogerie oder am Strand im Urlaub würde ich mich nicht auf die Beschriftungen verlassen“, warnt Gunther Schmidt, der in Brandenburg Landesinnungsmeister ist. Er weist darauf hin, dass die Kennzeichnungen CE, UV400 und 100 Prozent UV-Schutz vom Hersteller eigenständig ohne Prüfung durch eine notifizierte Stelle aufgebracht werden könnten. (siehe dazu auch psa-richtlinien.de ) Der verlässlichste Weg ist laut Schmidt, die Brille entweder im Fachgeschäft zu kaufen oder sie im Fachgeschäft prüfen zu lassen. „Hierfür gibt es Messgeräte, mit denen die Durchlässigkeit für UV-Licht ermittelt werden kann“, sagt der Optiker. Im Fachgeschäft könne zudem ein bestätigendes Dokument ausgestellt werden. Bei den Damen sind laut Gunther Schmidt große Sonnenbrillen im Trend. Bei den Herren seien statt sportlicher Modelle aktuell elegante Brillen und Retro-Designs gefragt. Mit persönlichem Favoriten zeigen sich hier (v. links n. rechts) Agnis Röhrborn, Gunther Schmidt und Lara Gerz.  Tipp 3: UV-Schutz hat bei den meisten Brillen kein Verfallsdatum „Die Oberfläche kann im Laufe der Zeit natürlich zerkratzen“, sagt Schmidt „Das beeinträchtigt den UV-Schutz aber nur, wenn dieser ausschließlich mit der Beschichtung hergestellt wird.“ Dem Optiker zufolge liegt der UV-Schutz normalerweise aber im Glasmaterial vor: „Da wird der UV-Schutz auch mit den Jahren nicht rausgebrannt“, betont er. Eine zerkratzte Brille verliert allerdings an Brillanz und kann die Sicht einschränken. „Eine neue Sonnenbrille wäre dann also ratsam, auch wenn der UV-Schutz weiterhin gewährleistet ist“, so Schmidt. Tipp 4: Wer bei Sonnenbrillen auf Farbfilter verzichten sollte Achtung bei Farbfiltern: Wer viel Auto fährt, sollte Schmidt zufolge darauf achten, dass kein Farbfilter genutzt wird, der zu Fehlwahrnehmungen führen kann. Auch für Elektriker eignen sich farbverfälschende Filter nicht. Tipp 5: Abdunkelung kann die Wahrnehmung vermindern Auch dunkle Gläser können laut Schmidt beim Autorfahren die Wahrnehmung vermindern. Der Augenoptiker weist darauf hin, dass auch vollkommen klare Gläser hundertprozentigen UV-Schutz bieten können. Eine gewisse Abdunkelung sorge aber dafür, dass die Augen nicht zusammengekniffen werden und man nicht geblendet wird. „Das kann sowohl auf der Fahrt als auch auf dem Dach entscheidend sein, um Gefahrenquellen nicht zu übersehen“, so Schmidt. Tipp 6: Kontrastverstärkende Brillen als Allround-Lösung Eine gute Alternative zu Sonnenbrillen mit Farbfilter oder abgedunkelten Gläsern sind laut Schmidt kontrastverstärkende Gläser. „Sie lassen die Farben vollständig durch, schützen vor UV-Strahlung und dunkeln leicht ab, sodass grelles Licht nicht schmerzt“, erläutert der Augenoptiker. Auch für Maler seien solche Brillen aufgrund der Farbgebung sinnvoll. Tipp 7: Auf die richtige Größe achten „Damit kein Rahmen im Augenwinkel die Sicht blockiert, sollte die Brille in jedem Fall groß genug sein“, empfiehlt Schmidt. Ist die Brille zu klein, könnte außerdem von den Seiten UV-Licht das Auge erreichen. Auch ein Curved-Design, also eine Brille mit gebogenen Gläsern, könne zur freien Sicht und zum Rundumschutz beitragen. Tipp 8: Arbeitgeber haben drei Pflichten „Arbeitgeber sind gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu wählen“, erklärt Claudia Waldinger aus der Abteilung Sicherheit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Das gelte auch für Gefährdungen durch UV-Strahlung für Beschäftigte, die im Freien arbeiten. „Ab einem UV-Index von 3 sind Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung erforderlich“, sagt Waldinger. Arbeitgeber seien dann in der Pflicht: entsprechende Schutzmaßnahmen zu planen, zur Verfügung zu stellen und die Beschäftigten dazu zu unterweisen. Arbeitgeber und Beschäftigte, die den tagesaktuellen UV-Index in Erfahrung bringen möchten, finden diesen meist in der Wetter-App auf dem Handy. Tipp 9: Anschaffung von Sonnenbrillen förderfähig Wenn Betriebe für ihre Mitarbeitenden eine Sonnenbrille anschaffen, können sie dafür eine Förderung bekommen. „Modelle, die die DIN EN 172 und DIN EN 166 erfüllen, werden von der BG Bau mit bis zu 20 Euro pro Stück bezuschusst“, so Waldinger. Weitere Informationen zur Förderung sowie das Formular für die Antragsstellung finden Sie unter www.bgbau.de/praemien . Hinweis: Sie wollen alle wichtigen Meldungen zu den Themen Mitarbeitergesundheit und Arbeitsschutz erhalten? Dann abonnieren Sie den handwerk.com-Newsletter. Jetzt anmelden! 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Artikel lesen Anzeige Werden Sie online für Bewerber sichtbar(er) Qualifizierte Mitarbeiter zu finden ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Räder ineinandergreifen müssen. COCO vereint diese Räder in einer einfachen Lösung – ergänzt durch professionelle Services für Ihren Betrieb. Mehr erfahren! Personal   Tipps, Downloads und News für Ihren Betrieb: der handwerk.com-Newsletter Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen handwerk.com-Newsletter! Hier kostenlos anmelden   Wir haben noch mehr für Sie! Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an – schnell und kostenlos! Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch. 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Personal Sonnenbrillen haben ein Verfallsdatum, denn der UV-Schutz lässt nach – das kursiert aktuell in den Medien. Augenoptiker Gunther Schmidt widerspricht dieser Annahme und erklärt, was zählt. Personal 24. Juni 2025 Sicherer UV-Schutz: 9 Tipps für die richtige Sonnenbrille UV-Schutz-Angaben auf Sonnenbrillen können trügerisch sein, warnt Augenoptiker Gunther Schmidt. Hier sind 9 Tipps, wie Sie Ihre Augen richtig schützen. Von Johanna Ahrbecker Johanna Ahrbecker Volontärin handwerk.com vertieft sich gerne in verschiedenste Themen, um sich für Neues begeistern zu lassen. Ihre Motivation, Informationen greifbar aufzubereiten, begleitete sie früher schon im Lehramt und treibt sie heute in der Redaktion an. Telefon: 0511 8550 2439 johanna.ahrbecker@schluetersche.de https://www.linkedin.com/in/johanna-ahrbecker-497b22229/ Verfasste Artikel Auf einen Blick: Sonnenbrillen ohne ausreichenden UV-Schutz gefährden die Augen, da sie das schädliche kurzwellige Licht ungehindert durchlassen. Die Angaben zum UV-Schutz sind nicht immer zuverlässlich. Wichtig bei der Sonnenbrille sind auch Form und Filter – kontrastverstärkende Gläser könnten im Alltag und auf der Baustelle eine Lösung sein. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung planen und umsetzen. Betriebe, die Sonnenbrillen für ihre Mitarbeitenden anschaffen, können eine Förderung von der BG Bau bekommen. Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten oft unter freiem Himmel – sei es beim Dachdecken oder Montieren im Freien. Wer dabei auf Sonnenbrillen ohne verlässlichen Schutz setzt, setzt damit auch seine Gesundheit aufs Spiel. Denn UV-Strahlen sind schädlich und können schlimmstenfalls zu krankhaften Veränderungen der Zellstrukturen und sogar zum Verlust der Sehfähigkeit führen, so Augenoptiker- und Landesinnungsmeister Gunther Schmidt . Er erklärt, worauf es ankommt. Recht Hitzewelle: Das gilt rechtlich für die Arbeit auf dem Bau Die Hitzewelle rollt! Hitzefrei gibt es auf dem Bau nicht. Arbeitgeber haben bei hohen Temperaturen aber Pflichten – und dürfen die Arbeitszeiten anpassen. Artikel lesen Tipp 1: Lieber keine Sonnenbrille als eine ungeeignete Es wäre falsch anzunehmen, eine beliebige Sonnenbrille sei besser als keine, stellt Optiker Schmidt klar. „Eine Sonnenbrille ohne ausreichenden UV-Schutz lässt das schädliche kurzwellige Licht durch. Gleichzeitig wird dabei in unseren Augen kein Schutzmechanismus ausgelöst“, erklärt er. Normalerweise schütze sich das Auge, wenn es vom langwelligen Licht erreicht wird. Das bedeutet: Wer eine Sonnenbrille ohne ausreichenden UV-Schutz trägt, kneift die Augen nicht zusammen und die Pupillen verengen sich nicht. Das führt dazu, dass das schädliche kurzwellige Licht völlig ungehindert ins Auge trifft und nicht durch die dunklen Gläser abgefangen wird. Ohne Brille würde sich das Auge immerhin bis zu einem bestimmten Grad selbst schützen. Betroffen ist von der schädlichen Einstrahlung laut Schmidt vor allem die Netzhaut. Aber auch die restlichen Strukturen des Auges, wie der weiße Bereich, der im Alter anfälliger wird, können dem Optiker zufolge geschädigt werden. Tipp 2: Was die Kennzeichnungen bei Sonnenbrillen bedeuten In der Regel wird der Schutz anhand verschiedener möglicher Beschriftungen auf der Brille gekennzeichnet: DIN EN 166: Die Brille erfüllt die Normen für Schutzbrillen . Diese beziehen sich nicht ausdrücklich auf den UV-Schutz, müssen aber bei der Arbeitssonnenbrille erfüllt sein. DIN EN 172: Die Brille erfüllt die Normen für (getönte) Arbeitsbrillen mit UV-Schutz. CE: Hiermit gibt der Hersteller an, dass die Brille die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. UV400: Die Brillengläser blockieren laut Hersteller UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern. Gefährliche UV-Strahlung endet knapp unter 400 Nanometern. 100 Prozent UV-Schutz: Die Brille soll laut Hersteller die gesamte UV-Strahlung blockieren, also ebenfalls alle Wellenlängen bis ca. 400 Nanometern. Doch sind diese Angaben immer zuverlässig? „In der Drogerie oder am Strand im Urlaub würde ich mich nicht auf die Beschriftungen verlassen“, warnt Gunther Schmidt, der in Brandenburg Landesinnungsmeister ist. Er weist darauf hin, dass die Kennzeichnungen CE, UV400 und 100 Prozent UV-Schutz vom Hersteller eigenständig ohne Prüfung durch eine notifizierte Stelle aufgebracht werden könnten. (siehe dazu auch psa-richtlinien.de ) Der verlässlichste Weg ist laut Schmidt, die Brille entweder im Fachgeschäft zu kaufen oder sie im Fachgeschäft prüfen zu lassen. „Hierfür gibt es Messgeräte, mit denen die Durchlässigkeit für UV-Licht ermittelt werden kann“, sagt der Optiker. Im Fachgeschäft könne zudem ein bestätigendes Dokument ausgestellt werden. Bei den Damen sind laut Gunther Schmidt große Sonnenbrillen im Trend. Bei den Herren seien statt sportlicher Modelle aktuell elegante Brillen und Retro-Designs gefragt. Mit persönlichem Favoriten zeigen sich hier (v. links n. rechts) Agnis Röhrborn, Gunther Schmidt und Lara Gerz.  Tipp 3: UV-Schutz hat bei den meisten Brillen kein Verfallsdatum „Die Oberfläche kann im Laufe der Zeit natürlich zerkratzen“, sagt Schmidt „Das beeinträchtigt den UV-Schutz aber nur, wenn dieser ausschließlich mit der Beschichtung hergestellt wird.“ Dem Optiker zufolge liegt der UV-Schutz normalerweise aber im Glasmaterial vor: „Da wird der UV-Schutz auch mit den Jahren nicht rausgebrannt“, betont er. Eine zerkratzte Brille verliert allerdings an Brillanz und kann die Sicht einschränken. „Eine neue Sonnenbrille wäre dann also ratsam, auch wenn der UV-Schutz weiterhin gewährleistet ist“, so Schmidt. Tipp 4: Wer bei Sonnenbrillen auf Farbfilter verzichten sollte Achtung bei Farbfiltern: Wer viel Auto fährt, sollte Schmidt zufolge darauf achten, dass kein Farbfilter genutzt wird, der zu Fehlwahrnehmungen führen kann. Auch für Elektriker eignen sich farbverfälschende Filter nicht. Tipp 5: Abdunkelung kann die Wahrnehmung vermindern Auch dunkle Gläser können laut Schmidt beim Autorfahren die Wahrnehmung vermindern. Der Augenoptiker weist darauf hin, dass auch vollkommen klare Gläser hundertprozentigen UV-Schutz bieten können. Eine gewisse Abdunkelung sorge aber dafür, dass die Augen nicht zusammengekniffen werden und man nicht geblendet wird. „Das kann sowohl auf der Fahrt als auch auf dem Dach entscheidend sein, um Gefahrenquellen nicht zu übersehen“, so Schmidt. Tipp 6: Kontrastverstärkende Brillen als Allround-Lösung Eine gute Alternative zu Sonnenbrillen mit Farbfilter oder abgedunkelten Gläsern sind laut Schmidt kontrastverstärkende Gläser. „Sie lassen die Farben vollständig durch, schützen vor UV-Strahlung und dunkeln leicht ab, sodass grelles Licht nicht schmerzt“, erläutert der Augenoptiker. Auch für Maler seien solche Brillen aufgrund der Farbgebung sinnvoll. 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Arbeitgeber seien dann in der Pflicht: entsprechende Schutzmaßnahmen zu planen, zur Verfügung zu stellen und die Beschäftigten dazu zu unterweisen. Arbeitgeber und Beschäftigte, die den tagesaktuellen UV-Index in Erfahrung bringen möchten, finden diesen meist in der Wetter-App auf dem Handy. Tipp 9: Anschaffung von Sonnenbrillen förderfähig Wenn Betriebe für ihre Mitarbeitenden eine Sonnenbrille anschaffen, können sie dafür eine Förderung bekommen. „Modelle, die die DIN EN 172 und DIN EN 166 erfüllen, werden von der BG Bau mit bis zu 20 Euro pro Stück bezuschusst“, so Waldinger. Weitere Informationen zur Förderung sowie das Formular für die Antragsstellung finden Sie unter www.bgbau.de/praemien . Hinweis: Sie wollen alle wichtigen Meldungen zu den Themen Mitarbeitergesundheit und Arbeitsschutz erhalten? Dann abonnieren Sie den handwerk.com-Newsletter. Jetzt anmelden! 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Artikel lesen Anzeige Werden Sie online für Bewerber sichtbar(er) Qualifizierte Mitarbeiter zu finden ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Räder ineinandergreifen müssen. COCO vereint diese Räder in einer einfachen Lösung – ergänzt durch professionelle Services für Ihren Betrieb. Mehr erfahren! Personal Sonnenbrillen ohne ausreichenden UV-Schutz gefährden die Augen, da sie das schädliche kurzwellige Licht ungehindert durchlassen. Die Angaben zum UV-Schutz sind nicht immer zuverlässlich. Wichtig bei der Sonnenbrille sind auch Form und Filter – kontrastverstärkende Gläser könnten im Alltag und auf der Baustelle eine Lösung sein. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung planen und umsetzen. Betriebe, die Sonnenbrillen für ihre Mitarbeitenden anschaffen, können eine Förderung von der BG Bau bekommen. Sonnenbrillen ohne ausreichenden UV-Schutz gefährden die Augen, da sie das schädliche kurzwellige Licht ungehindert durchlassen. Die Angaben zum UV-Schutz sind nicht immer zuverlässlich. Wichtig bei der Sonnenbrille sind auch Form und Filter – kontrastverstärkende Gläser könnten im Alltag und auf der Baustelle eine Lösung sein. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung planen und umsetzen. Betriebe, die Sonnenbrillen für ihre Mitarbeitenden anschaffen, können eine Förderung von der BG Bau bekommen. Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten oft unter freiem Himmel – sei es beim Dachdecken oder Montieren im Freien. Wer dabei auf Sonnenbrillen ohne verlässlichen Schutz setzt, setzt damit auch seine Gesundheit aufs Spiel. Denn UV-Strahlen sind schädlich und können schlimmstenfalls zu krankhaften Veränderungen der Zellstrukturen und sogar zum Verlust der Sehfähigkeit führen, so Augenoptiker- und Landesinnungsmeister Gunther Schmidt . Er erklärt, worauf es ankommt. Recht Hitzewelle: Das gilt rechtlich für die Arbeit auf dem Bau Die Hitzewelle rollt! Hitzefrei gibt es auf dem Bau nicht. Arbeitgeber haben bei hohen Temperaturen aber Pflichten – und dürfen die Arbeitszeiten anpassen. Artikel lesen Tipp 1: Lieber keine Sonnenbrille als eine ungeeignete Das bedeutet: Wer eine Sonnenbrille ohne ausreichenden UV-Schutz trägt, kneift die Augen nicht zusammen und die Pupillen verengen sich nicht. Das führt dazu, dass das schädliche kurzwellige Licht völlig ungehindert ins Auge trifft und nicht durch die dunklen Gläser abgefangen wird. Ohne Brille würde sich das Auge immerhin bis zu einem bestimmten Grad selbst schützen. Betroffen ist von der schädlichen Einstrahlung laut Schmidt vor allem die Netzhaut. Aber auch die restlichen Strukturen des Auges, wie der weiße Bereich, der im Alter anfälliger wird, können dem Optiker zufolge geschädigt werden. Tipp 2: Was die Kennzeichnungen bei Sonnenbrillen bedeuten DIN EN 166: Die Brille erfüllt die Normen für Schutzbrillen . Diese beziehen sich nicht ausdrücklich auf den UV-Schutz, müssen aber bei der Arbeitssonnenbrille erfüllt sein. DIN EN 172: Die Brille erfüllt die Normen für (getönte) Arbeitsbrillen mit UV-Schutz. CE: Hiermit gibt der Hersteller an, dass die Brille die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. UV400: Die Brillengläser blockieren laut Hersteller UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern. Gefährliche UV-Strahlung endet knapp unter 400 Nanometern. 100 Prozent UV-Schutz: Die Brille soll laut Hersteller die gesamte UV-Strahlung blockieren, also ebenfalls alle Wellenlängen bis ca. 400 Nanometern. DIN EN 166: Die Brille erfüllt die Normen für Schutzbrillen . Diese beziehen sich nicht ausdrücklich auf den UV-Schutz, müssen aber bei der Arbeitssonnenbrille erfüllt sein. DIN EN 172: Die Brille erfüllt die Normen für (getönte) Arbeitsbrillen mit UV-Schutz. CE: Hiermit gibt der Hersteller an, dass die Brille die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. UV400: Die Brillengläser blockieren laut Hersteller UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern. Gefährliche UV-Strahlung endet knapp unter 400 Nanometern. 100 Prozent UV-Schutz: Die Brille soll laut Hersteller die gesamte UV-Strahlung blockieren, also ebenfalls alle Wellenlängen bis ca. 400 Nanometern. Doch sind diese Angaben immer zuverlässig? „In der Drogerie oder am Strand im Urlaub würde ich mich nicht auf die Beschriftungen verlassen“, warnt Gunther Schmidt, der in Brandenburg Landesinnungsmeister ist. Er weist darauf hin, dass die Kennzeichnungen CE, UV400 und 100 Prozent UV-Schutz vom Hersteller eigenständig ohne Prüfung durch eine notifizierte Stelle aufgebracht werden könnten. (siehe dazu auch psa-richtlinien.de ) Der verlässlichste Weg ist laut Schmidt, die Brille entweder im Fachgeschäft zu kaufen oder sie im Fachgeschäft prüfen zu lassen. „Hierfür gibt es Messgeräte, mit denen die Durchlässigkeit für UV-Licht ermittelt werden kann“, sagt der Optiker. Im Fachgeschäft könne zudem ein bestätigendes Dokument ausgestellt werden. Bei den Damen sind laut Gunther Schmidt große Sonnenbrillen im Trend. Bei den Herren seien statt sportlicher Modelle aktuell elegante Brillen und Retro-Designs gefragt. Mit persönlichem Favoriten zeigen sich hier (v. links n. rechts) Agnis Röhrborn, Gunther Schmidt und Lara Gerz.  Tipp 3: UV-Schutz hat bei den meisten Brillen kein Verfallsdatum Eine zerkratzte Brille verliert allerdings an Brillanz und kann die Sicht einschränken. „Eine neue Sonnenbrille wäre dann also ratsam, auch wenn der UV-Schutz weiterhin gewährleistet ist“, so Schmidt. Tipp 4: Wer bei Sonnenbrillen auf Farbfilter verzichten sollte Tipp 5: Abdunkelung kann die Wahrnehmung vermindern Eine gewisse Abdunkelung sorge aber dafür, dass die Augen nicht zusammengekniffen werden und man nicht geblendet wird. „Das kann sowohl auf der Fahrt als auch auf dem Dach entscheidend sein, um Gefahrenquellen nicht zu übersehen“, so Schmidt. Tipp 6: Kontrastverstärkende Brillen als Allround-Lösung Tipp 7: Auf die richtige Größe achten Tipp 8: Arbeitgeber haben drei Pflichten „Ab einem UV-Index von 3 sind Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung erforderlich“, sagt Waldinger. Arbeitgeber seien dann in der Pflicht: entsprechende Schutzmaßnahmen zu planen, zur Verfügung zu stellen und die Beschäftigten dazu zu unterweisen. entsprechende Schutzmaßnahmen zu planen, zur Verfügung zu stellen und die Beschäftigten dazu zu unterweisen. Arbeitgeber und Beschäftigte, die den tagesaktuellen UV-Index in Erfahrung bringen möchten, finden diesen meist in der Wetter-App auf dem Handy. Tipp 9: Anschaffung von Sonnenbrillen förderfähig Hinweis: Sie wollen alle wichtigen Meldungen zu den Themen Mitarbeitergesundheit und Arbeitsschutz erhalten? Dann abonnieren Sie den handwerk.com-Newsletter. Jetzt anmelden! 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