Befristeter Arbeitsvertrag: Wie lang darf die Probezeit sein?
Auch ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeit enthalten. Urteil 22. April 2025 Befristeter Arbeitsvertrag: Wie lang darf die Probezeit sein? Ein Kfz-Meister klagt gegen die Kündigung seines befristeten Arbeitsvertrags. Das Bundesarbeitsgericht gibt ihm aber nur teilweise Recht. Warum der Arbeitgeber ihm trotzdem kündigen durfte. Von Katharina Wolf Katharina Wolf Redakteurin handwerk.com hat sich in ihrem Berufsleben schon in unterschiedlichsten Themengebieten herumgetrieben und freut sich darüber, wie vielen davon sie im Handwerk wieder begegnet. Aus ihrer selbstständigen Arbeit weiß sie, welche Herausforderungen in kleinen Unternehmen stecken. Schwerpunkte: Personal und Work-Life-Balance Telefon (0511) 8550-2446 wolf@handwerk.com Xing Verfasste Artikel Der Fall: Ein Autohaus stellte einen Kfz-Meister für sechs Monate zur Probe ein. Im befristeten Arbeitsvertrag wurde eine Kündigungsfrist von zwei Wochen über die gesamte Dauer festgeschrieben. Gleichzeitig wurde dem neuen Mitarbeiter eine unbefristete Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt. Eine automatische Verlängerung verabredeten die Parteien aber nicht. Das Autohaus kündigte dem Mann bereits nach zwei Monaten. Dagegen klagte der Entlassene. Die vereinbarte Probezeit sei unverhältnismäßig lang, daher sei die Kündigung unwirksam . Neue Mitarbeiter unter der Lupe 7 Warnsignale am Ende der Probezeit Diese 7 Warnsignale sollten Sie beachten, bevor Sie sich für die Übernahme eines Mitarbeiters nach der Probezeit entscheiden! Artikel lesen Das Urteil: Die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) gaben dem Kfz-Meister nur zum Teil Recht. Tatsächlich dürfe die Probezeit in einem befristeten Arbeitsvertrag nicht der gesamten Vertragslaufzeit entsprechen, stellte das BAG klar. Sie müsse im Verhältnis zur Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. In diesem Punkt stellte sich das Gericht auf die Seite des Kfz-Meisters. Dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine mögliche Weiterbeschäftigung in den Vertrag aufnahmen, spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle. Allerdings sei der Arbeitgeber trotzdem berechtigt gewesen, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, so das Gericht. Entscheidend war, dass die beiden Parteien im Arbeitsvertrag eine Regelung für eine Kündigung getroffen hatten. Für einen verständigen Arbeitnehmer sei ausreichend klargestellt worden, dass eine Kündigung vor Ablauf der Befristung möglich war, so die Richter. Deshalb hat der Meister nun doch seinen Job verloren – allerdings mit vierwöchiger statt zweiwöchiger Kündigungsfrist. (Urteil vom 5. Dezember 2024, Az. 2 AZR 275/23 ) Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden! Auch interessant: Urteil Fristlose Kündigung wegen Fehlens in der Probezeit? Darf ein Arbeitgeber fristlos kündigen, wenn ein neuer Mitarbeiter während der Probezeit unentschuldigt fehlt? Darüber entschied jetzt ein Gericht. Artikel lesen Recht Diese 10 Urteile zu Kündigungen sollten Sie kennen Auseinandersetzungen über Kündigungen landen oft vor Gericht. Dabei zeigt sich: Der Einzelfall entscheidet. Zehn Urteile, die Sie deshalb kennen sollten. Artikel lesen Personalführung Darum kündigen neue Fachkräfte schon im ersten Jahr Unzufriedenheit mit dem Chef und zu wenig Geld sind die Hauptgründe für eine schnelle Kündigung. Doch auch andere Gründe vertreiben Fachkräfte. Artikel lesen Anzeige Werden Sie online für Bewerber sichtbar(er) Qualifizierte Mitarbeiter zu finden ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Räder ineinandergreifen müssen. COCO vereint diese Räder in einer einfachen Lösung – ergänzt durch professionelle Services für Ihren Betrieb. Mehr erfahren! Personal Recht Arbeitsrecht Tipps, Downloads und News für Ihren Betrieb: der handwerk.com-Newsletter Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen handwerk.com-Newsletter! Hier kostenlos anmelden Wir haben noch mehr für Sie! Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an – schnell und kostenlos! Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch. Das könnte Sie auch interessieren: Textform statt Schriftform Der digitale Arbeitsvertrag kommt – aber nicht für alle! Seit 1. Januar ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft, das den vollständig digitalen Arbeitsvertrag ermöglicht. Warum sich für viele Betriebe im Handwerk trotzdem wenig ändert. Personal, Recht, Arbeitsrecht, Digitalisierung + IT Personal Betriebliche Altersvorsorge: Tarifvertrag „mischt“ mit Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgeber bei betrieblicher Altersvorsorge entlastet. Hier ein Urteil zum Vorgehen bei bereits länger bestehenden Tarifverträgen. Personal, Politik und Gesellschaft, Arbeitsrecht BAG-Urteil Rein digitale Gehaltsabrechnung ist erlaubt Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Eine Entgeltabrechnung muss nicht mehr auf Papier erfolgen. Arbeitgeber müssen allerdings eine Ausnahme beachten. Personal, Recht, Arbeitsrecht Kündigung in der Probezeit Macht ein falscher Stempel eine Kündigung unwirksam? Formale Fehler in einem Kündigungsschreiben führen schnell dazu, dass ein Arbeitsvertrag nicht aufgelöst wird. Ob ein falscher Stempel dafür ausreicht, klärte jetzt ein Gericht. Personal, Recht, Arbeitsrecht Urteil Vertrag reicht nicht: Ohne Arbeit keine Lohnfortzahlung Ab dem ersten Arbeitstag krank? Dann muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Denn für ein Beschäftigungsverhältnis braucht es mehr als einen Arbeitsvertrag, stellte ein Gericht klar. Personal, Recht, Arbeitsrecht Aus der Praxis Was hilft gegen den Fachkräftemangel, Meister Sterz? „Gegen Industrielöhne kommst Du nicht an“, sagt Glasermeister Sven Sterz. In der ZDF-Sendung 37 Grad nennt er 3 Gründe, warum das Handwerk trotzdem nicht chancenlos ist. Personal, Personalführung, Personalbeschaffung Urteil Dürfen Mitarbeitende das Tragen roter Arbeitskleidung verweigern? Ein Mitarbeiter will die rote Arbeitsschutzhose, die sein Arbeitgeber vorschreibt, nicht tragen. Er erhält eine Kündigung – doch wer hat Recht? Recht Urteil Kündigung per Einwurf-Einschreiben birgt ein Risiko Eine Kündigung kann per Einwurf-Einschreiben erfolgen. Im Streitfall muss aber der Arbeitgeber beweisen können, dass sie tatsächlich zugestellt wurde. Personal, Recht, Arbeitsrecht Auch ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeit enthalten. Urteil 22. April 2025 Befristeter Arbeitsvertrag: Wie lang darf die Probezeit sein? Ein Kfz-Meister klagt gegen die Kündigung seines befristeten Arbeitsvertrags. Das Bundesarbeitsgericht gibt ihm aber nur teilweise Recht. Warum der Arbeitgeber ihm trotzdem kündigen durfte. Von Katharina Wolf Katharina Wolf Redakteurin handwerk.com hat sich in ihrem Berufsleben schon in unterschiedlichsten Themengebieten herumgetrieben und freut sich darüber, wie vielen davon sie im Handwerk wieder begegnet. Aus ihrer selbstständigen Arbeit weiß sie, welche Herausforderungen in kleinen Unternehmen stecken. Schwerpunkte: Personal und Work-Life-Balance Telefon (0511) 8550-2446 wolf@handwerk.com Xing Verfasste Artikel Der Fall: Ein Autohaus stellte einen Kfz-Meister für sechs Monate zur Probe ein. Im befristeten Arbeitsvertrag wurde eine Kündigungsfrist von zwei Wochen über die gesamte Dauer festgeschrieben. Gleichzeitig wurde dem neuen Mitarbeiter eine unbefristete Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt. Eine automatische Verlängerung verabredeten die Parteien aber nicht. Das Autohaus kündigte dem Mann bereits nach zwei Monaten. Dagegen klagte der Entlassene. Die vereinbarte Probezeit sei unverhältnismäßig lang, daher sei die Kündigung unwirksam . Neue Mitarbeiter unter der Lupe 7 Warnsignale am Ende der Probezeit Diese 7 Warnsignale sollten Sie beachten, bevor Sie sich für die Übernahme eines Mitarbeiters nach der Probezeit entscheiden! Artikel lesen Das Urteil: Die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) gaben dem Kfz-Meister nur zum Teil Recht. Tatsächlich dürfe die Probezeit in einem befristeten Arbeitsvertrag nicht der gesamten Vertragslaufzeit entsprechen, stellte das BAG klar. Sie müsse im Verhältnis zur Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. In diesem Punkt stellte sich das Gericht auf die Seite des Kfz-Meisters. Dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine mögliche Weiterbeschäftigung in den Vertrag aufnahmen, spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle. Allerdings sei der Arbeitgeber trotzdem berechtigt gewesen, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, so das Gericht. Entscheidend war, dass die beiden Parteien im Arbeitsvertrag eine Regelung für eine Kündigung getroffen hatten. Für einen verständigen Arbeitnehmer sei ausreichend klargestellt worden, dass eine Kündigung vor Ablauf der Befristung möglich war, so die Richter. Deshalb hat der Meister nun doch seinen Job verloren – allerdings mit vierwöchiger statt zweiwöchiger Kündigungsfrist. (Urteil vom 5. Dezember 2024, Az. 2 AZR 275/23 ) Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden! Auch interessant: Urteil Fristlose Kündigung wegen Fehlens in der Probezeit? Darf ein Arbeitgeber fristlos kündigen, wenn ein neuer Mitarbeiter während der Probezeit unentschuldigt fehlt? Darüber entschied jetzt ein Gericht. 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Für einen verständigen Arbeitnehmer sei ausreichend klargestellt worden, dass eine Kündigung vor Ablauf der Befristung möglich war, so die Richter. Deshalb hat der Meister nun doch seinen Job verloren – allerdings mit vierwöchiger statt zweiwöchiger Kündigungsfrist. (Urteil vom 5. Dezember 2024, Az. 2 AZR 275/23 ) Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden! Auch interessant: Urteil Fristlose Kündigung wegen Fehlens in der Probezeit? Darf ein Arbeitgeber fristlos kündigen, wenn ein neuer Mitarbeiter während der Probezeit unentschuldigt fehlt? Darüber entschied jetzt ein Gericht. Artikel lesen Recht Diese 10 Urteile zu Kündigungen sollten Sie kennen Auseinandersetzungen über Kündigungen landen oft vor Gericht. Dabei zeigt sich: Der Einzelfall entscheidet. Zehn Urteile, die Sie deshalb kennen sollten. 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Deshalb hat der Meister nun doch seinen Job verloren – allerdings mit vierwöchiger statt zweiwöchiger Kündigungsfrist. (Urteil vom 5. Dezember 2024, Az. 2 AZR 275/23 ) Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden! Auch interessant: Urteil Fristlose Kündigung wegen Fehlens in der Probezeit? Darf ein Arbeitgeber fristlos kündigen, wenn ein neuer Mitarbeiter während der Probezeit unentschuldigt fehlt? Darüber entschied jetzt ein Gericht. Artikel lesen Recht Diese 10 Urteile zu Kündigungen sollten Sie kennen Auseinandersetzungen über Kündigungen landen oft vor Gericht. Dabei zeigt sich: Der Einzelfall entscheidet. Zehn Urteile, die Sie deshalb kennen sollten. Artikel lesen Personalführung Darum kündigen neue Fachkräfte schon im ersten Jahr Unzufriedenheit mit dem Chef und zu wenig Geld sind die Hauptgründe für eine schnelle Kündigung. Doch auch andere Gründe vertreiben Fachkräfte. 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In der ZDF-Sendung 37 Grad nennt er 3 Gründe, warum das Handwerk trotzdem nicht chancenlos ist. Personal, Personalführung, Personalbeschaffung Urteil Dürfen Mitarbeitende das Tragen roter Arbeitskleidung verweigern? Ein Mitarbeiter will die rote Arbeitsschutzhose, die sein Arbeitgeber vorschreibt, nicht tragen. Er erhält eine Kündigung – doch wer hat Recht? Recht Urteil Kündigung per Einwurf-Einschreiben birgt ein Risiko Eine Kündigung kann per Einwurf-Einschreiben erfolgen. Im Streitfall muss aber der Arbeitgeber beweisen können, dass sie tatsächlich zugestellt wurde. Personal, Recht, Arbeitsrecht