**Die Schulter als Opfer: Die Rotatorenmanschette als Berufskrankheit ab April 2025**
**Hey du, ja genau du! Hast du schon gehört, wie die Schulter zum Märtyrer erklärt wurde? Ab April 2025 wird die Rotatorenmanschette offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Aber Moment mal, ist das wirklich die Schuld der Schulter oder steckt mehr dahinter? Lass uns mal genauer hinschauen!**
**Die Schulter als Sündenbock: Neue Berufskrankheiten auf dem Vormarsch**
**Schau mal, wie die Zahlen tanzen – ab dem 1. April 2025 wird die Liste der Berufskrankheiten um drei neue Leiden erweitert. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) verkündet stolz die Aufnahme der Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter. Ja, du hast richtig gehört, die Schulter wird zum Opfer erklärt! Besonders betroffen sind Maurer, Maler, Dachdecker und Reinigungskräfte. Die Rotatorenmanschette, ein unschuldiges Gebilde aus Muskeln und Sehnen, wird durch jahrelange Tortur beschädigt. Schwere Lasten heben, monotone Bewegungen – die Schulter leidet still. Aber Moment mal, wer ist hier eigentlich der wahre Übeltäter?**
Die vermeintliche Fürsorge: Berufskrankheiten als neues Trend-Accessoire 💥
„Die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter gilt ab 1. April 2025 als Berufskrankheit. Personal 4. März 2025 BG Bau: Drei neue Berufskrankheiten beschlossen Ab dem 1. April 2025 wird die Liste der Berufskrankheiten erweitert: Neu dabei ist auch eine Erkrankung, unter der viele Bauhandwerker leiden. Von Anna-Maja Leupold Anna-Maja Leupold Redakteurin handwerk.com ist Journalistin und daher von Beruf neugierig, aber immer mit Feingefühl unterwegs. Seit dem Studium beschäftigt sie sich insbesondere mit Themen rund um den Arbeitsmarkt wie die soziale Sicherung und Tarifpolitik. Zudem „bohrt“ sie germe dicke Bretter, wie zum Beispiel die E-Rechnung. Schwerpunkte : Baurecht, E-Rechnung und Arbeitsmarktpolitik Telefon: 0511 8550 2460 leupold@handwerk.com LinkedIn Xing Verfasste Artikel Die Berufskrankheiten-Verordnung wird zum 1. April 2025 geändert: Damit wird die Liste der Berufskrankheiten um drei Erkrankungen erweitert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hin. Welche neuen Berufskrankheiten werden ab 1. April 2025 aufgenommen? Neu auf der Liste wird zum Beispiel die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung sein. Laut BG sind von dieser Erkrankung besonders Beschäftigte im Maurer-, Maler- und Dachdeckerhandwerk, im Trockenbau sowie im Reinigungsgewerbe betroffen. Die Rotatorenmanschette besteht aus Muskeln und Sehnen, die das Schultergelenk umschließen und stabilisieren. Die Schädigung könne zum Beispiel durch das Heben von schweren Lasten, Überkopfarbeiten und monotone Bewegungsabläufe verursacht werden. „Wiederholte Bewegungen und hohe Belastungen der Schulter über Jahre hinweg können zu strukturellen Schäden an Sehnen und Muskeln führen“, erklärt Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen bei der BG Bau. „Betroffene leiden häufig unter Schmerzen und Kraftverlust und können den Arm nicht mehr richtig oder nur noch eingeschränkt bewegen.“ Mit der neuen Verordnung werden laut BG noch zwei weitere Berufskrankheietn in die Liste aufgenommen: Die Gonarthrose: Das ist eine Erkrankung unter der viele Fußballprofis leiden. Die chronische obstruktive Bronchitis: Sie wird durch Quarzstaub verursacht. Work-Life-Balance Bürosport: 8 schnelle Übungen gegen Verspannungen Fit sein – eigentlich sind viele Handwerksberufe mit Bewegung verbunden. Außer im Büro. Diese Übungen gegen Verspannungen helfen zwischendurch. Artikel lesen Schultererkrankungen vorbeugen: BG bietet präventives Therapieprogramm an Seit einiger Zeit bietet die BG Bau ein präventives Therapieprogramm an – das sogenannte Schulterkolleg. „Damit wollen wir Schultererkrankungen gezielt entgegenwirken, so dass eine Berufskrankheit gar nicht erst entsteht“, erläutert Jörg Wachsmann. Das Programm ist kostenfrei und dauert insgesamt drei Wochen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Website der Berufsgenossenschaft unter www.bgbau.de/schulterkolleg . Alternativ können Sie sich per E-Mail an rrl@bgbau.de wenden oder bei der Servicehotline unter 0800 / 37 99 100 anrufen. Tipp: Sie interessieren sich für politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen? Mit dem Newsletter von handwerk.com bleiben Sie auf dem Laufenden. Jetzt anmelden! Auch interessant: Politik und Gesellschaft Gefahrstoffverordnung: Was jetzt im Umgang mit Asbest gilt Seit dem 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft. 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