Neue Entlastungen für Handwerksbetriebe bei Umsatzsteuer und Buchhaltung
Erhöhung der Schwellenwerte: Was ändert sich für dich?
Im Zuge des vierten Bürokratie-Entlastungsgesetzes werden die Schwellenwerte für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Ist-Besteuerung angehoben. Handwerksbetriebe können nun länger die Einnahmen-Überschussrechnung nutzen, anstatt zur komplizierteren Bilanzierung wechseln zu müssen.