Neue Entlastungen für Handwerksbetriebe bei Umsatzsteuer und Buchhaltung

Erhöhung der Schwellenwerte: Was ändert sich für dich?

Im Zuge des vierten Bürokratie-Entlastungsgesetzes werden die Schwellenwerte für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Ist-Besteuerung angehoben. Handwerksbetriebe können nun länger die Einnahmen-Überschussrechnung nutzen, anstatt zur komplizierteren Bilanzierung wechseln zu müssen.

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