Neue Förderung für E-Lastenfahrräder: Bis zu 3.500 Euro Zuschuss möglich

Du möchtest dein Handwerk modernisieren und dabei vom Staat unterstützt werden? Erfahre hier, wie du mit bis zu 3.500 Euro Förderung ein E-Lastenfahrrad für deinen gewerblichen Transport erhalten kannst.

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Wer kann die Förderung beantragen und welche Voraussetzungen gelten?

Handwerksbetriebe haben seit dem 1. Oktober 2024 die Möglichkeit, Förderanträge für E-Lastenfahrräder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Die Förderung kann bis zu 25% der Anschaffungskosten betragen, jedoch maximal 3.500 Euro pro Fahrrad.

Antragsberechtigung und Bedingungen für die Förderung

Um die Bundesförderung für E-Lastenfahrräder in Anspruch zu nehmen, müssen Handwerksbetriebe bestimmte Kriterien erfüllen. Antragsberechtigt sind private Unternehmen und freiberuflich Tätige, die E-Lastenfahrräder für den gewerblichen Transport von Gütern nutzen möchten. Es ist wichtig zu beachten, dass nur Unternehmen, die nicht in einem Insolvenzverfahren sind oder Insolvenz beantragt haben, förderberechtigt sind. Privatpersonen haben keinen Anspruch auf diese Förderung. Die klare Definition der Antragsberechtigung soll sicherstellen, dass die Fördermittel gezielt für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden und die Nachhaltigkeit im Transportsektor unterstützen.

Zeitpunkt für den Antrag und Bestellung des E-Lastenfahrrads

Ein entscheidender Aspekt bei der Beantragung der Förderung ist der richtige Zeitpunkt. Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss der Förderantrag vor der Bestellung des E-Lastenfahrrads gestellt werden. Dies bedeutet, dass Handwerksbetriebe sich zunächst Angebote einholen können, jedoch die Bestellung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids tätigen dürfen. Eine vorzeitige Bestellung könnte zur Ablehnung der Förderung führen. Diese zeitliche Abfolge ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Fördermittel effektiv genutzt werden und die Anschaffung der E-Lastenfahrräder geplant und nachhaltig erfolgt.

Höhe der Förderung und förderfähige Kosten

Die Förderung für E-Lastenfahrräder deckt 25% der Anschaffungskosten ab, wobei die maximale Fördersumme pro Fahrrad auf 3.500 Euro begrenzt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei dieser Förderung um eine Projektförderung handelt. Das bedeutet, dass nicht nur die Kosten für das Fahrrad selbst, sondern auch alle projektbezogenen Ausgaben förderfähig sind. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für Sicherheitsausstattung wie Fahrradhelme, Sicherheitsschlösser, Akkus und GPS-Tracker. Die klare Definition der förderfähigen Kosten soll sicherstellen, dass die Fördermittel effizient genutzt werden und die Sicherheit der Transportvorgänge gewährleistet ist.

Voraussetzungen für die Förderung von E-Lastenfahrrädern

Um förderfähig zu sein, müssen die E-Lastenfahrräder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Laut BAFA müssen die Fahrräder fabrikneu sein und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm haben. Zudem müssen sie mehr Volumen aufnehmen können als herkömmliche Fahrräder. Es ist ebenfalls erforderlich, dass die E-Lastenräder über eine fest verbaute Transportvorrichtung verfügen und serienmäßig hergestellt sind. Die Nenndauerleistung darf höchstens 250 Watt betragen, muss beim Erreichen von 25 km/h und beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden. Die klaren Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass die geförderten E-Lastenfahrräder den Anforderungen an Effizienz und Sicherheit im gewerblichen Transport entsprechen.

Liste der förderfähigen E-Lastenrad-Modelle

Das BAFA hat eine Positivliste mit allen förderfähigen E-Lastenrad-Modellen veröffentlicht, die auf ihrer Website unter dem Reiter "Publikationen" zu finden ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch E-Lastenräder förderfähig sein können, die nicht explizit auf dieser Liste stehen, sofern sie die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Verfügbarkeit einer Positivliste sowie die Flexibilität bei der Förderung von nicht gelisteten Modellen sollen sicherstellen, dass eine Vielzahl von E-Lastenfahrrädern in den Genuss der Fördermittel kommen kann, solange sie den festgelegten Standards entsprechen.

Wie kannst du von der Bundesförderung für E-Lastenfahrräder profitieren? 🚲

Hast du schon einmal darüber nachgedacht, wie die Bundesförderung für E-Lastenfahrräder deinem Handwerksbetrieb zugutekommen könnte? Welche Vorteile sie für deine Transportprozesse bringen könnte und wie du nachhaltiger unterwegs sein könntest? Teile deine Gedanken und Erfahrungen mit uns in den Kommentaren! 🌿🔧🚚

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