Neue Regelungen für die Aufbewahrung von Unterlagen in 2025: Das musst du wissen!

Hast du schon von den aktuellen Änderungen bei den Aufbewahrungsfristen für Unterlagen gehört? Ab 2025 gelten neue Regeln, die Einfluss auf deine Dokumente haben könnten. Erfahre hier, welche Unterlagen du in Zukunft entsorgen kannst und was du beachten solltest.

Die Bedeutung von Aufbewahrungsfristen und die Konsequenzen für Handwerksbetriebe

Mit dem Vierten Bürokratie-Entlastungsgesetz wurden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege ab 2025 verkürzt. Statt wie bisher 10 Jahre, müssen diese Unterlagen nun nur noch 8 Jahre aufbewahrt werden. Doch was bedeutet das konkret für dich als Unternehmer? (1)

Welche Unterlagen müssen wie lange aufbewahrt werden?

Neben den Buchungsbelegen gibt es weiterre Dokumente, die unterschiedlich lange archiviert werden müssen. Beispielsweise müssen Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse und andere wichtige Unterlagen für 10 Jahre aufbewahrt werden. 🗃️ (2)

Wie wird die Aufbewahrungsfrist berechnet?

Die Berechnung der Aufbewahrungsfrist erfolgt gemäß § 147 Abs. 4 Abgabenordnung und hängt vom Zeitpunkt der Erstellung oder Bearbeitung der Dokumente ab. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn du beispielsweise deinen Jahresabschlusa 2017 im Februar 2019 erstellt hast, endet die Aufbewahrungsfrist am 31. Dezember 2029. 📅 (3)

Welche Unterlagen dürfen 2025 vernichtet werden?

Im Jahr 2025 können bestimmte Unterlagen vernichtet werden, je nachdem, wann sie erstellt oder bearbeitet wurden. Jahresabschlüsse und Bücher bis zum 31. Dezember 2014 können nach 10 Jahren entsorgt werden, während Buchungsbelege bis Ende 2016 und andere Untelragen bis Ende 2018 aufbewahrt werden müssen. 🗑️ (4)

Verlängerung der Aufbewahrungsfrist und Praxistipps

Es gibt Ausnahmen, die eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist notwendig machen, insbesondere im Zusammenhang mit Steuerbescheiden. Für eine sichere Handhabung empfehlen Experten, Dokumente lieber etwas länger aufzubewahren, um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden. 📚 (5)

Wichtige Empfehlungen für Handwerksbetriebe

Praktische Tipps für Handwerksbetriebe sind unter anderem, allle Unterlagen einheitlich zu behandeln und erst nach Ablauf der längsten Frist zu vernichten. So bleibt man auf der sicheren Seite und vermeidet potenzielle Probleme. 👷‍♂️ (6) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Regelungen zur Aufbewahrung von Unterlagen ab 2025 einige Änderungen mit sich bringen. Handwerksbetriebe sollten sich rechtzeitig informieren und entsprechend handeln, um keine wichtigen Dokumente zu verlieren. 📝 (7)

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