So wehren Sie sich gegen Fake-Bewertungen bei Google 

Rechtswidrige Bewertungen und persönliche Angriffe können Betriebe löschen lassen. Digitalisierung + IT 15. April 2025 So wehren Sie sich gegen Fake-Bewertungen bei Google  Negative und falsche Google-Bewertungen schaden Handwerksbetrieben. Welche Bewertungen Sie löschen können, weiß der Rechtsanwalt Christian Solmecke.  Immer wieder haben Handwerker mit unfairen und falschen Google-Bewertungen zu kämpfen. Gerade erst hat Handwerksmeister Hannes Liebenow eine Reihe solcher Fake-Bewertungen von Google löschen lassen ( wir berichteten ). Doch so einfach ist es nicht immer. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.LEGAL in Köln weiß, wie Sie sich wehren können.  Google-Bewertungen: Was gelöscht werden kann Herr Solmecke, wann und wie kann ich eine Bewertung bei Google löschen lasse n?  Christian Solmecke: Eine Google-Bewertung kann immer dann gelöscht werden, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist. Dazu kann man sie zunächst über das Google-My-Business-Konto melden. Google prüft dann, ob sie entfernt wird. Falls das nicht geschieht, besteht die Möglichkeit, juristisch gegen die Bewertung vorzugehen.  Außerdem lässt sich gegen Rezensionen vorgehen, wenn diese einen persönlichen Angriff darstellen und über sachliche Kritik hinausgehen. Ebenso, wenn personenbezogene Daten genannt werden und der Inhalt gegen den Datenschutz verstößt. Auch wenn keine reale Person bewertet hat oder sich die Bewertung nicht auf das eigene Unternehmen bezieht, kann man sich zur Wehr setzen. Hier sollten sich Unternehmer anwaltliche Hilfe ins Boot holen, um schnell und effizient gegen solche „Bewertungen“ vorzugehen und den Schaden gering zu halten.  Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen.“ Wann kann ich eine Klage gegen eine Google-Bewertung einreichen?  Solmecke: Eine Klage gegen eine Google-Bewertung kann eingereicht werden, wenn diese falsche Tatsachenbehauptungen enthält, die die eigene Reputation schädigen, das Persönlichkeitsrecht verletzen oder wenn sie beleidigend, verleumderisch oder datenschutzrechtlich unzulässig ist. Zudem ist eine Klage möglich, wenn die Bewertung von jemandem stammt, der gar kein Kunde war. Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen.  Rezensionen löschen: Rechtsweg und Alternativen   Wen verklage ich eigentlich: Google oder den Bewertenden?  Solmecke: In den meisten Fällen ist es sinnvoller, Google zu verklagen, da die Bewertenden häufig anonym sind und schwer identifiziert werden können. Google kann zur Löschung verpflichtet werden, wenn die Bewertung rechtswidrig ist. Falls der Bewertende bekannt ist, kann auch gegen diesen direkt vorgegangen werden, insbesondere wenn es um unwahre Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzende Aussagen geht. Dies sollte immer vorab mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.  Lohnt sich der Rechtsweg überhaupt, wenn man die Anwaltskosten mit der Löschung durch einen Dienstleister vergleicht?  Solmecke: Der Rechtsweg lohnt sich erfahrungsgemäß in sehr vielen Fällen. Dies muss aber vorher immer im konkreten Einzelfall rechtlich geprüft werden. Eine rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt ist hier unumgänglich. Ein spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, bereits eine außergerichtliche Löschung durch Google zu erreichen, was oft schneller und günstiger ist als eine Klage. Dennoch bleibt die Klage ein probates Mittel zur Durchsetzung des eigenen Rechts.  Tipp: Sie wollen beim Thema Recht nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com.  Jetzt hier anmelden!   Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:  Seite nicht gefunden Artikel lesen Marketing und Werbung LinkedIn macht Handwerksbetriebe sichtbarer Für Anke Voss ist LinkedIn eine effektive Visitenkarte für ihr Unternehmen. Welche weiteren Vorteile ihr das Netzwerk bietet, schildert sie im Interview. Artikel lesen Anzeige Werden Sie online für Bewerber sichtbar(er) Qualifizierte Mitarbeiter zu finden ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Räder ineinandergreifen müssen. COCO vereint diese Räder in einer einfachen Lösung – ergänzt durch professionelle Services für Ihren Betrieb. Mehr erfahren! Digitalisierung + IT   Tipps, Downloads und News für Ihren Betrieb: der handwerk.com-Newsletter Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen handwerk.com-Newsletter! Hier kostenlos anmelden   Wir haben noch mehr für Sie! Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an – schnell und kostenlos! Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch. Das könnte Sie auch interessieren: Digitalisierung + IT Handwerker kämpft erfolgreich gegen falsche Google-Bewertungen  Ein paar gefälschte Ein-Stern-Rezensionen genügten, um die Google-Bewertung von Hannes Liebenow herunterzuziehen. So hat sich der Handwerker dagegen gewehrt.  Digitalisierung + IT Aktueller Beschluss Kununu muss Klarnamen nennen – oder schlechte Bewertung löschen Anonym den Arbeitgeber auf einer Bewertungsplattform anschwärzen? Dem hat ein Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. Personal, Recht, Online Marketing Steuern Pendlerpauschale: Wann sind Umwege erlaubt? Der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Betrieb ist nicht immer der schnellste. Was bei der Pendlerpauschale am Ende für das Finanzamt zählt? Google Maps! Steuern Recht Bewerber googeln: Was Handwerksbetriebe wissen müssen Mal rasch im Internet checken, wie der Bewerber tickt? Warum das keine gute Idee ist, welche Rolle der Datenschutz dabei spielt und welche Ausnahme es gibt. Personal, Recht Recht Wenn der Chef nur faktisch bestimmt Der Ehemann ist Geschäftsführer, die Ehefrau ist Alleingesellschafterin der GmbH. Ein Handwerksbetrieb muss deswegen jetzt Sozialabgaben für mehrere Jahre nachzahlen. Recht, Unternehmensfinanzierung Strategie Das tut kurz weh: So bekommen Sie ungeschöntes Feedback! Ehrliches Feedback ist ein Grundstein für sinnvolle Verbesserungen. Doch dafür braucht es mehr als „offene Türen“. Versuchen Sie diese Fragen. Strategie Nachwuchs im Handwerk Die Generation Alpha kommt – 5 Fakten, die Handwerker wissen sollten Nach der Generation Z machen sich jetzt die ab 2010 Geborenen auf den Weg in Praktika und Ausbildung. Welche Erwartungen hat die Generation Alpha und wie kann das Handwerk sie gewinnen? Personal, Politik und Gesellschaft Unternehmensfinanzierung Kreditvergabe: So bewerten Banken heute Ihre Nachhaltigkeit Kreditverhandlungen bleiben für Handwerksbetriebe schwierig. Jetzt bewerten Banken und Sparkassen zusätzlich Ihre Nachhaltigkeit – meist noch unbemerkt. Unternehmensfinanzierung Rechtswidrige Bewertungen und persönliche Angriffe können Betriebe löschen lassen. Digitalisierung + IT 15. April 2025 So wehren Sie sich gegen Fake-Bewertungen bei Google  Negative und falsche Google-Bewertungen schaden Handwerksbetrieben. Welche Bewertungen Sie löschen können, weiß der Rechtsanwalt Christian Solmecke.  Immer wieder haben Handwerker mit unfairen und falschen Google-Bewertungen zu kämpfen. Gerade erst hat Handwerksmeister Hannes Liebenow eine Reihe solcher Fake-Bewertungen von Google löschen lassen ( wir berichteten ). Doch so einfach ist es nicht immer. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.LEGAL in Köln weiß, wie Sie sich wehren können.  Google-Bewertungen: Was gelöscht werden kann Herr Solmecke, wann und wie kann ich eine Bewertung bei Google löschen lasse n?  Christian Solmecke: Eine Google-Bewertung kann immer dann gelöscht werden, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist. Dazu kann man sie zunächst über das Google-My-Business-Konto melden. Google prüft dann, ob sie entfernt wird. Falls das nicht geschieht, besteht die Möglichkeit, juristisch gegen die Bewertung vorzugehen.  Außerdem lässt sich gegen Rezensionen vorgehen, wenn diese einen persönlichen Angriff darstellen und über sachliche Kritik hinausgehen. Ebenso, wenn personenbezogene Daten genannt werden und der Inhalt gegen den Datenschutz verstößt. Auch wenn keine reale Person bewertet hat oder sich die Bewertung nicht auf das eigene Unternehmen bezieht, kann man sich zur Wehr setzen. Hier sollten sich Unternehmer anwaltliche Hilfe ins Boot holen, um schnell und effizient gegen solche „Bewertungen“ vorzugehen und den Schaden gering zu halten.  Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen.“ Wann kann ich eine Klage gegen eine Google-Bewertung einreichen?  Solmecke: Eine Klage gegen eine Google-Bewertung kann eingereicht werden, wenn diese falsche Tatsachenbehauptungen enthält, die die eigene Reputation schädigen, das Persönlichkeitsrecht verletzen oder wenn sie beleidigend, verleumderisch oder datenschutzrechtlich unzulässig ist. Zudem ist eine Klage möglich, wenn die Bewertung von jemandem stammt, der gar kein Kunde war. Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen.  Rezensionen löschen: Rechtsweg und Alternativen   Wen verklage ich eigentlich: Google oder den Bewertenden?  Solmecke: In den meisten Fällen ist es sinnvoller, Google zu verklagen, da die Bewertenden häufig anonym sind und schwer identifiziert werden können. Google kann zur Löschung verpflichtet werden, wenn die Bewertung rechtswidrig ist. Falls der Bewertende bekannt ist, kann auch gegen diesen direkt vorgegangen werden, insbesondere wenn es um unwahre Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzende Aussagen geht. Dies sollte immer vorab mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.  Lohnt sich der Rechtsweg überhaupt, wenn man die Anwaltskosten mit der Löschung durch einen Dienstleister vergleicht?  Solmecke: Der Rechtsweg lohnt sich erfahrungsgemäß in sehr vielen Fällen. Dies muss aber vorher immer im konkreten Einzelfall rechtlich geprüft werden. Eine rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt ist hier unumgänglich. Ein spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, bereits eine außergerichtliche Löschung durch Google zu erreichen, was oft schneller und günstiger ist als eine Klage. Dennoch bleibt die Klage ein probates Mittel zur Durchsetzung des eigenen Rechts.  Tipp: Sie wollen beim Thema Recht nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com.  Jetzt hier anmelden!   Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:  Seite nicht gefunden Artikel lesen Marketing und Werbung LinkedIn macht Handwerksbetriebe sichtbarer Für Anke Voss ist LinkedIn eine effektive Visitenkarte für ihr Unternehmen. Welche weiteren Vorteile ihr das Netzwerk bietet, schildert sie im Interview. Artikel lesen Anzeige Werden Sie online für Bewerber sichtbar(er) Qualifizierte Mitarbeiter zu finden ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Räder ineinandergreifen müssen. COCO vereint diese Räder in einer einfachen Lösung – ergänzt durch professionelle Services für Ihren Betrieb. Mehr erfahren! Digitalisierung + IT   Tipps, Downloads und News für Ihren Betrieb: der handwerk.com-Newsletter Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen handwerk.com-Newsletter! Hier kostenlos anmelden   Wir haben noch mehr für Sie! Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an – schnell und kostenlos! Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch. Das könnte Sie auch interessieren: Digitalisierung + IT Handwerker kämpft erfolgreich gegen falsche Google-Bewertungen  Ein paar gefälschte Ein-Stern-Rezensionen genügten, um die Google-Bewertung von Hannes Liebenow herunterzuziehen. So hat sich der Handwerker dagegen gewehrt.  Digitalisierung + IT Aktueller Beschluss Kununu muss Klarnamen nennen – oder schlechte Bewertung löschen Anonym den Arbeitgeber auf einer Bewertungsplattform anschwärzen? Dem hat ein Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. Personal, Recht, Online Marketing Steuern Pendlerpauschale: Wann sind Umwege erlaubt? Der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Betrieb ist nicht immer der schnellste. Was bei der Pendlerpauschale am Ende für das Finanzamt zählt? Google Maps! Steuern Recht Bewerber googeln: Was Handwerksbetriebe wissen müssen Mal rasch im Internet checken, wie der Bewerber tickt? Warum das keine gute Idee ist, welche Rolle der Datenschutz dabei spielt und welche Ausnahme es gibt. Personal, Recht Recht Wenn der Chef nur faktisch bestimmt Der Ehemann ist Geschäftsführer, die Ehefrau ist Alleingesellschafterin der GmbH. Ein Handwerksbetrieb muss deswegen jetzt Sozialabgaben für mehrere Jahre nachzahlen. Recht, Unternehmensfinanzierung Strategie Das tut kurz weh: So bekommen Sie ungeschöntes Feedback! Ehrliches Feedback ist ein Grundstein für sinnvolle Verbesserungen. Doch dafür braucht es mehr als „offene Türen“. Versuchen Sie diese Fragen. Strategie Nachwuchs im Handwerk Die Generation Alpha kommt – 5 Fakten, die Handwerker wissen sollten Nach der Generation Z machen sich jetzt die ab 2010 Geborenen auf den Weg in Praktika und Ausbildung. Welche Erwartungen hat die Generation Alpha und wie kann das Handwerk sie gewinnen? Personal, Politik und Gesellschaft Unternehmensfinanzierung Kreditvergabe: So bewerten Banken heute Ihre Nachhaltigkeit Kreditverhandlungen bleiben für Handwerksbetriebe schwierig. Jetzt bewerten Banken und Sparkassen zusätzlich Ihre Nachhaltigkeit – meist noch unbemerkt. Unternehmensfinanzierung Rechtswidrige Bewertungen und persönliche Angriffe können Betriebe löschen lassen. Digitalisierung + IT 15. April 2025 So wehren Sie sich gegen Fake-Bewertungen bei Google  Negative und falsche Google-Bewertungen schaden Handwerksbetrieben. Welche Bewertungen Sie löschen können, weiß der Rechtsanwalt Christian Solmecke.  Immer wieder haben Handwerker mit unfairen und falschen Google-Bewertungen zu kämpfen. Gerade erst hat Handwerksmeister Hannes Liebenow eine Reihe solcher Fake-Bewertungen von Google löschen lassen ( wir berichteten ). Doch so einfach ist es nicht immer. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.LEGAL in Köln weiß, wie Sie sich wehren können.  Google-Bewertungen: Was gelöscht werden kann Herr Solmecke, wann und wie kann ich eine Bewertung bei Google löschen lasse n?  Christian Solmecke: Eine Google-Bewertung kann immer dann gelöscht werden, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist. Dazu kann man sie zunächst über das Google-My-Business-Konto melden. Google prüft dann, ob sie entfernt wird. Falls das nicht geschieht, besteht die Möglichkeit, juristisch gegen die Bewertung vorzugehen.  Außerdem lässt sich gegen Rezensionen vorgehen, wenn diese einen persönlichen Angriff darstellen und über sachliche Kritik hinausgehen. Ebenso, wenn personenbezogene Daten genannt werden und der Inhalt gegen den Datenschutz verstößt. Auch wenn keine reale Person bewertet hat oder sich die Bewertung nicht auf das eigene Unternehmen bezieht, kann man sich zur Wehr setzen. Hier sollten sich Unternehmer anwaltliche Hilfe ins Boot holen, um schnell und effizient gegen solche „Bewertungen“ vorzugehen und den Schaden gering zu halten.  Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen.“ Wann kann ich eine Klage gegen eine Google-Bewertung einreichen?  Solmecke: Eine Klage gegen eine Google-Bewertung kann eingereicht werden, wenn diese falsche Tatsachenbehauptungen enthält, die die eigene Reputation schädigen, das Persönlichkeitsrecht verletzen oder wenn sie beleidigend, verleumderisch oder datenschutzrechtlich unzulässig ist. Zudem ist eine Klage möglich, wenn die Bewertung von jemandem stammt, der gar kein Kunde war. Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen.  Rezensionen löschen: Rechtsweg und Alternativen   Wen verklage ich eigentlich: Google oder den Bewertenden?  Solmecke: In den meisten Fällen ist es sinnvoller, Google zu verklagen, da die Bewertenden häufig anonym sind und schwer identifiziert werden können. Google kann zur Löschung verpflichtet werden, wenn die Bewertung rechtswidrig ist. Falls der Bewertende bekannt ist, kann auch gegen diesen direkt vorgegangen werden, insbesondere wenn es um unwahre Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzende Aussagen geht. Dies sollte immer vorab mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.  Lohnt sich der Rechtsweg überhaupt, wenn man die Anwaltskosten mit der Löschung durch einen Dienstleister vergleicht?  Solmecke: Der Rechtsweg lohnt sich erfahrungsgemäß in sehr vielen Fällen. Dies muss aber vorher immer im konkreten Einzelfall rechtlich geprüft werden. Eine rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt ist hier unumgänglich. Ein spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, bereits eine außergerichtliche Löschung durch Google zu erreichen, was oft schneller und günstiger ist als eine Klage. Dennoch bleibt die Klage ein probates Mittel zur Durchsetzung des eigenen Rechts.  Tipp: Sie wollen beim Thema Recht nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com.  Jetzt hier anmelden!   Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:  Seite nicht gefunden Artikel lesen Marketing und Werbung LinkedIn macht Handwerksbetriebe sichtbarer Für Anke Voss ist LinkedIn eine effektive Visitenkarte für ihr Unternehmen. Welche weiteren Vorteile ihr das Netzwerk bietet, schildert sie im Interview. Artikel lesen Anzeige Werden Sie online für Bewerber sichtbar(er) Qualifizierte Mitarbeiter zu finden ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Räder ineinandergreifen müssen. COCO vereint diese Räder in einer einfachen Lösung – ergänzt durch professionelle Services für Ihren Betrieb. Mehr erfahren! Digitalisierung + IT Immer wieder haben Handwerker mit unfairen und falschen Google-Bewertungen zu kämpfen. Gerade erst hat Handwerksmeister Hannes Liebenow eine Reihe solcher Fake-Bewertungen von Google löschen lassen ( wir berichteten ). Doch so einfach ist es nicht immer. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.LEGAL in Köln weiß, wie Sie sich wehren können.  Google-Bewertungen: Was gelöscht werden kann Christian Solmecke: Eine Google-Bewertung kann immer dann gelöscht werden, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist. Dazu kann man sie zunächst über das Google-My-Business-Konto melden. Google prüft dann, ob sie entfernt wird. Falls das nicht geschieht, besteht die Möglichkeit, juristisch gegen die Bewertung vorzugehen.  Außerdem lässt sich gegen Rezensionen vorgehen, wenn diese einen persönlichen Angriff darstellen und über sachliche Kritik hinausgehen. Ebenso, wenn personenbezogene Daten genannt werden und der Inhalt gegen den Datenschutz verstößt. Auch wenn keine reale Person bewertet hat oder sich die Bewertung nicht auf das eigene Unternehmen bezieht, kann man sich zur Wehr setzen. Hier sollten sich Unternehmer anwaltliche Hilfe ins Boot holen, um schnell und effizient gegen solche „Bewertungen“ vorzugehen und den Schaden gering zu halten.  Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen.“ Wann kann ich eine Klage gegen eine Google-Bewertung einreichen?  Solmecke: Eine Klage gegen eine Google-Bewertung kann eingereicht werden, wenn diese falsche Tatsachenbehauptungen enthält, die die eigene Reputation schädigen, das Persönlichkeitsrecht verletzen oder wenn sie beleidigend, verleumderisch oder datenschutzrechtlich unzulässig ist. Zudem ist eine Klage möglich, wenn die Bewertung von jemandem stammt, der gar kein Kunde war. Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen.  Rezensionen löschen: Rechtsweg und Alternativen   Lohnt sich der Rechtsweg überhaupt, wenn man die Anwaltskosten mit der Löschung durch einen Dienstleister vergleicht?  Solmecke: Der Rechtsweg lohnt sich erfahrungsgemäß in sehr vielen Fällen. Dies muss aber vorher immer im konkreten Einzelfall rechtlich geprüft werden. Eine rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt ist hier unumgänglich. Ein spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, bereits eine außergerichtliche Löschung durch Google zu erreichen, was oft schneller und günstiger ist als eine Klage. Dennoch bleibt die Klage ein probates Mittel zur Durchsetzung des eigenen Rechts.  Tipp: Sie wollen beim Thema Recht nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com.  Jetzt hier anmelden!   Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:  Seite nicht gefunden Artikel lesen Marketing und Werbung LinkedIn macht Handwerksbetriebe sichtbarer Für Anke Voss ist LinkedIn eine effektive Visitenkarte für ihr Unternehmen. Welche weiteren Vorteile ihr das Netzwerk bietet, schildert sie im Interview. Artikel lesen Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an – schnell und kostenlos! Digitalisierung + IT Handwerker kämpft erfolgreich gegen falsche Google-Bewertungen  Ein paar gefälschte Ein-Stern-Rezensionen genügten, um die Google-Bewertung von Hannes Liebenow herunterzuziehen. So hat sich der Handwerker dagegen gewehrt.  Digitalisierung + IT Aktueller Beschluss Kununu muss Klarnamen nennen – oder schlechte Bewertung löschen Anonym den Arbeitgeber auf einer Bewertungsplattform anschwärzen? Dem hat ein Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. Personal, Recht, Online Marketing Steuern Pendlerpauschale: Wann sind Umwege erlaubt? Der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Betrieb ist nicht immer der schnellste. Was bei der Pendlerpauschale am Ende für das Finanzamt zählt? Google Maps! Steuern Recht Bewerber googeln: Was Handwerksbetriebe wissen müssen Mal rasch im Internet checken, wie der Bewerber tickt? Warum das keine gute Idee ist, welche Rolle der Datenschutz dabei spielt und welche Ausnahme es gibt. Personal, Recht Recht Wenn der Chef nur faktisch bestimmt Der Ehemann ist Geschäftsführer, die Ehefrau ist Alleingesellschafterin der GmbH. Ein Handwerksbetrieb muss deswegen jetzt Sozialabgaben für mehrere Jahre nachzahlen. Recht, Unternehmensfinanzierung Strategie Das tut kurz weh: So bekommen Sie ungeschöntes Feedback! Ehrliches Feedback ist ein Grundstein für sinnvolle Verbesserungen. Doch dafür braucht es mehr als „offene Türen“. Versuchen Sie diese Fragen. Strategie Nachwuchs im Handwerk Die Generation Alpha kommt – 5 Fakten, die Handwerker wissen sollten Nach der Generation Z machen sich jetzt die ab 2010 Geborenen auf den Weg in Praktika und Ausbildung. Welche Erwartungen hat die Generation Alpha und wie kann das Handwerk sie gewinnen? Personal, Politik und Gesellschaft Unternehmensfinanzierung Kreditvergabe: So bewerten Banken heute Ihre Nachhaltigkeit Kreditverhandlungen bleiben für Handwerksbetriebe schwierig. Jetzt bewerten Banken und Sparkassen zusätzlich Ihre Nachhaltigkeit – meist noch unbemerkt. Unternehmensfinanzierung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert